Airbnb in Luzern 2026: 90-Tage-Regel, Registrierung und Bewilligung
Wer 2026 in der Stadt Luzern eine Wohnung, ein Zimmer oder ein Business-Apartment über Airbnb vermieten möchte, muss die seit 2025 geltende 90-Nächte-Regel und die Registrierungsnummer prüfen. Ausnahmen gelten insbesondere für nachweislich nicht verdrängten Wohnraum und unter bestimmten Bedingungen beim Homesharing im Hauptwohnsitz. Dieser Ratgeber erklärt das Onlineformular, Bewilligungen, Gästemeldung sowie Kurtaxen und die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.10 im Jahr 2026.
Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome30. Oktober 2026 · ca. 15 Minuten
90 Nächte – aber nicht für jede Unterkunft.
Das Reglement der Stadt Luzern begrenzt die entgeltliche Kurzzeitvermietung von erfasstem Wohnraum. Entscheidend sind die frühere Nutzung der Räumlichkeiten, der Hauptwohnsitz und allfällige Bestätigungen. Kurzzeitvermietung bezeichnet grundsätzlich die Beherbergung von Personen, die sich weniger als drei Monate in Luzern aufhalten.
Für erfassten Wohnraum gilt eine Höchstzahl
Art. 2 beschränkt die kurzfristige Vermietung auf maximal 90 Nächte je Räumlichkeit und Kalenderjahr. Mehrere Objekte dürfen nicht über Durchschnittswerte zusammengerechnet werden. [1]
Bestätigung für unbeschränkte Vermietung
Räume, die seit 2010 nicht als Wohnraum dienten oder bei deren Erstellung seit 2010 kein Wohnraum verdrängt wurde, können nach Bestätigung durch die Stadt unbeschränkt kurzzeitig vermietet werden. [1]
Homesharing ist gesondert zu beurteilen
Wird mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz in den Räumen beherbergt bzw. nutzt sie diese selbst als Hauptwohnsitz und erzielt keine missbräuchliche Rendite, greift die spezielle Begriffs-Ausnahme. Auch Tourismus- und Landwirtschaftszonen liegen ausserhalb dieses Reglements. [2]
Airbnb in Luzern registrieren: So funktioniert die ID-Nummer
Die Registrierung ist von einer gastgewerblichen oder baurechtlichen Bewilligung zu trennen. Die Stadt prüft anhand der Angaben, ob die 90-Nächte-Grenze greift.
Unterkunft bei der Stadt Luzern anmelden
Für erfasste Kurzzeitangebote ist das Onlineformular der Stadt zu verwenden. Die frühere allgemeine Frist 31. März 2025 betraf bereits bestehende Angebote; neue Angebote sollten vor der Publikation angemeldet werden. [3]
Nutzung seit 2010 belegen
Die Stadt prüft, ob in den Räumen zuvor Wohnraum vorhanden war oder bei einem Umbau Wohnraum verloren ging. Pläne, frühere Nutzungsbewilligungen und andere Nachweise können erforderlich sein. [2]
Nummer in jedem Inserat sichtbar anzeigen
Die zugeteilte Nummer gilt für die Räumlichkeit, nicht für die Person. Sie gehört in Airbnb- und Booking-Inserate, auf die eigene Website und in andere Werbung. [1]
90 Nächte oder zulässige Ausnahme
Liegt ein Nachweis gemäss Art. 3 Abs. 4 vor, kann die Stadt uneingeschränkte Vermietung bestätigen. Ohne solche Grundlage ist die 90-Nächte-Regel und eine allfällige Übergangsfrist zu beachten. [1]
Wann braucht ein Airbnb in Luzern eine Bewilligung?
Drei Ebenen sind zu unterscheiden: die städtische Registrierung, die touristische Nutzung gemäss Baurecht und die kantonale Gastgewerbebewilligung.
Registrierungsnummer ist keine Baubewilligung
Eine Stadt-ID bestätigt nur die Anmeldung und Einordnung nach dem Kurzzeitvermietungsreglement. Bei einer baurechtlichen Nutzungsänderung kann zusätzlich eine Baubewilligung erforderlich sein. [2]
Im einfachen Fall gastgewerblich bewilligungsfrei
Die Luzerner Polizei hält fest, dass Privatbetten und Ferienwohnungen nach § 3 Abs. 1 lit. d GaG grundsätzlich vom kantonalen Gastgewerbegesetz ausgenommen sind. Andere Pflichten bleiben bestehen. [4]
Mehr als zehn Betten oder mehrere Objekte
Laut Polizei-Merkblatt ist insbesondere eine Wohnung mit mehr als zehn Betten oder die regelmässige ausschliessliche Gästebeherbergung in mindestens drei Wohnungen gewerblich und bewilligungspflichtig. [4]
Kurtaxe und Beherbergungsabgabe in Luzern 2026
Kurtaxe, kantonale Beherbergungsabgabe und allfällige örtliche Abgabe sind unterschiedliche Positionen. Die CHF 1.10 sind nicht der Gesamtbetrag der Gasttaxen.
CHF 1.10 pro Person und Logiernacht
Die kantonale Beherbergungsabgabe wurde am 1. Januar 2026 von CHF 0.50 auf CHF 1.10 angehoben. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa für Kinder unter 16 Jahren. [5]
Tarif und Abrechnung separat prüfen
Die Kurtaxe der Stadt Luzern und eine allfällige örtliche Beherbergungsabgabe kommen zur kantonalen Abgabe hinzu. Der für die Unterkunft anwendbare Gesamtbetrag ist bei der zuständigen Tourismusstelle zu bestätigen. [10]
Seit 2026 keine Kurtaxen-Jahrespauschale
Wird eine eigene Ferienwohnung oder ein Ferienhaus über 90 Tage pro Jahr gewerblich vermietet, ist in Luzern die Kurtaxe nach Gast und Nacht abzurechnen; die Pauschale ist dafür nicht zulässig. [6]
Muss man Airbnb-Gäste in Luzern melden?
Bei entgeltlicher Beherbergung sind die kantonalen Gästekontrollvorschriften getrennt von der städtischen Registrierungsnummer zu beachten.
Meldeschein auch ohne Gastgewerbepatent
Die Luzerner Polizei verlangt auch bei nicht bewilligungspflichtigen privaten Unterkünften einen Meldeschein für ausländische Gäste. Er ist den Polizeiorganen bereitzuhalten. [4]
Meldescheine fünf Jahre aufbewahren
Gemäss Polizei-Merkblatt sind die Meldescheine fünf Jahre aufzubewahren. Gäste- und Ausweisdaten sind dabei entsprechend den geltenden Datenschutzpflichten zu behandeln. [4]
Stadt-ID ist keine Gästemeldung
Die Identifikationsnummer auf Airbnb dient der städtischen Kontrolle der Kurzzeitvermietung. Polizeiliche Gästekontrolle und Tourismusabrechnung sind eigenständige Aufgaben. [4]
Wer darf in Luzern eine Wohnung über Airbnb anbieten?
Mietrecht, Stockwerkeigentum und Stadtreglement gelten nebeneinander. Besonders wichtig ist das Modell Homesharing im Hauptwohnsitz.
Zustimmung zur Untervermietung einholen
Wer eine Mietwohnung entgeltlich ganz oder teilweise untervermietet, braucht grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR. Preise und Bedingungen sollten transparent offengelegt werden. [9]
Frühere Nutzung und Reglement prüfen
Die Eigentümerschaft sollte abklären, ob die Wohnung seit 2010 Wohnraum war und ob eine Bestätigung zur uneingeschränkten Vermietung möglich ist. Bei Stockwerkeigentum gilt zusätzlich das Gemeinschaftsreglement. [2]
Homesharing ohne missbräuchliche Rendite
Die Vermietung im eigenen Hauptwohnsitz fällt unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter die städtische Kurzzeitdefinition. Eine missbräuchliche Rendite kann diese Ausnahme ausschliessen. [7]
Drei typische Airbnb-Fälle in der Stadt Luzern
Die Beispiele illustrieren die Einordnung nach dem städtischen Reglement; verbindlich ist die konkrete Bestätigung der zuständigen Stelle.
2018 zur Ferienwohnung umgenutzt
Eine frühere Mietwohnung wird heute ganzjährig Gästen angeboten. Ohne einschlägige Ausnahme gilt grundsätzlich die Grenze von 90 Nächten pro Kalenderjahr; Registrierung und ID-Nummer sind erforderlich. [1]
2021 zu Gästeapartments umgebaut
Wurde nachweislich kein Wohnraum verdrängt und bestätigt die Stadt dies, kann die Kurzzeitvermietung uneingeschränkt erlaubt sein. Baurecht und Gastgewerberecht sind trotzdem zu prüfen. [2]
Zimmer gelegentlich vermieten
Wohnt die anbietende Person selbst in den Räumen und erzielt keine missbräuchliche Rendite, kann die Ausnahme für Homesharing greifen. Als Mieter bleibt die Zustimmung des Vermieters relevant. [7]
Airbnb-Checkliste für Luzern 2026
Diese zehn Punkte helfen, Registrierung, 90 Nächte, Bewilligung und Abgaben auseinanderzuhalten.
Liegt das Objekt tatsächlich im Stadtgebiet Luzern und nicht in einer Nachbargemeinde?
Handelt es sich um entgeltliche Beherbergung für Aufenthalte unter drei Monaten?
Wurde die Räumlichkeit seit 2010 als Wohnraum genutzt oder anstelle von Wohnraum erstellt?
Ist die städtische Registrierung notwendig und die Identifikationsnummer vorhanden?
Ist die Nummer im Airbnb-Inserat und auf weiteren Werbekanälen sichtbar?
Wird die Grenze von 90 Nächten je Räumlichkeit eingehalten oder liegt eine Bestätigung vor?
Ist eine gültig nachgewiesene Übergangsfrist bis März 2028 relevant?
Braucht das Vorhaben eine Bau- oder kantonale Gastgewerbebewilligung?
Sind Vermieterzustimmung, Gäste-Meldescheine und fünfjährige Aufbewahrung geklärt?
Werden CHF 1.10 kantonale Abgabe sowie Kurtaxe und örtliche Abgaben korrekt abgerechnet?
Rechtsgrundlagen und Stand 2026
Die Aussagen beziehen sich auf die Stadt Luzern. In anderen Gemeinden des Kantons können andere kommunale Regeln gelten. Recherche: 30. Oktober 2026.
- Stadt Luzern: Reglement über die Kurzzeitvermietung, Art. 1–7 (PDF)
- Stadt Luzern: Erläuterungen zum Kurzzeitvermietungsreglement (PDF)
- Stadt Luzern: Onlineregistrierung und Informationen zur Kurzzeitvermietung
- Luzerner Polizei: Merkblatt Privatbetten und Ferienwohnungen, Januar 2026 (PDF)
- Kanton Luzern: Tourismusgesetz, Stand 1. Januar 2026
- Stadt Luzern: Stadtratsmitteilung zu Tourismusabgaben ab 2026 (PDF)
- Stadt Luzern: Entscheidungsdiagramm zu Anmeldung und Ausnahmen (PDF)
- Bundesamt für Wohnungswesen: Praxisbeispiel Stadt Luzern, 2026
- Fedlex: Obligationenrecht, Art. 262 Untermiete
- Luzern Tourismus: Grundlagen zu Kurtaxen und Beherbergungsabgaben (PDF)
- Stadt Luzern: Mitteilung zur Einführung des Onlineformulars (PDF)
Häufige Fragen zu Airbnb in Luzern 2026
Die wichtigsten Regeln für private und gewerbliche Gastgeber.
Ja. In der Stadt Luzern gilt für vom Reglement erfasste Kurzzeitvermietungen grundsätzlich eine Höchstgrenze von 90 Nächten pro Räumlichkeit und Kalenderjahr. Ausnahmen sind ausdrücklich vorgesehen.
Ja, die städtische Definition kann auch Einzelzimmer umfassen. Beim Homesharing im tatsächlichen Hauptwohnsitz ohne missbräuchliche Rendite greift aber eine besondere Ausnahme.
Das Reglement über die Kurzzeitvermietung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Grundsätzlich ja, wenn die Kurzzeitvermietung unter das städtische Reglement fällt. Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Hauptwohnsitz- und Zonenfälle.
Über die Anmeldung mit dem städtischen Onlineformular unter stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung. Die Nummer wird der Unterkunft zugeteilt und ist in Inseraten zu veröffentlichen.
Möglicherweise ja. Wenn nachweislich kein Wohnraum verdrängt wurde, kann die Stadt eine Bestätigung für uneingeschränkte Kurzzeitvermietung ausstellen.
Bestimmte 2023 rechtmässig mehr als 90 Nächte vermietete Räume können bei rechtzeitigem Nachweis bis zum 11. März 2028 von einer Übergangsregel profitieren. Eine nachträgliche Anmeldung reicht nicht.
Privatbetten und gewöhnliche Ferienwohnungen können nach Gastgewerbegesetz ausgenommen sein. Bei mehr als zehn Betten oder mindestens drei regelmässig ausschliesslich für Gäste genutzten Wohnungen kann eine Bewilligung nötig sein.
Die kantonale Beherbergungsabgabe beträgt seit 1. Januar 2026 CHF 1.10 je abgabepflichtiger Person und Logiernacht. Kurtaxe und örtliche Beherbergungsabgaben kommen gegebenenfalls hinzu.
Bei gewerblich vermieteten eigenen Ferienwohnungen und Ferienhäusern mit mehr als 90 Vermietungstagen ist die Kurtaxe je Gast und Nacht abzurechnen; eine Jahrespauschale ist dafür nicht zulässig.
Airbnb kann einzelne Abgaben automatisiert einziehen. Prüfen Sie anhand der Plattformabrechnung, welche kantonalen und kommunalen Abgaben tatsächlich abgeführt wurden; direkte Buchungen müssen separat berücksichtigt werden.
Ja. Auch private Anbieter ohne Gastgewerbepatent müssen ausländische Gäste mit Meldeschein erfassen; die Scheine sind nach Polizei-Merkblatt fünf Jahre aufzubewahren.
Nur unter Beachtung von Art. 262 OR, insbesondere mit der erforderlichen Zustimmung der Vermieterschaft. Auch Hausordnung und städtische Kurzzeitregeln sind einzuhalten.
Das städtische Reglement sieht bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstössen gegen zentrale Bestimmungen eine Busse vor. Zudem können andere rechtliche Folgen hinzukommen.
Fazit: Registrierung, 90 Nächte und Abgaben getrennt prüfen
Luzern begrenzt die erfasste Kurzzeitvermietung seit 2025 grundsätzlich auf 90 Nächte pro Jahr. Ob eine Wohnung ausgenommen ist, entscheidet insbesondere die frühere Nutzung seit 2010, der Hauptwohnsitz und eine allfällige städtische Bestätigung. Gastgeber müssen die ID-Nummer sichtbar machen, erforderliche Bewilligungen sowie Gästemeldungen klären und seit 2026 die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.10 zusätzlich zur kommunalen Kurtaxe berücksichtigen.
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