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Airbnb in Luzern 2026: 90-Tage-Regel, Registrierung und Bewilligung

Wer 2026 in der Stadt Luzern eine Wohnung, ein Zimmer oder ein Business-Apartment über Airbnb vermieten möchte, muss die seit 2025 geltende 90-Nächte-Regel und die Registrierungsnummer prüfen. Ausnahmen gelten insbesondere für nachweislich nicht verdrängten Wohnraum und unter bestimmten Bedingungen beim Homesharing im Hauptwohnsitz. Dieser Ratgeber erklärt das Onlineformular, Bewilligungen, Gästemeldung sowie Kurtaxen und die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.10 im Jahr 2026.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome30. Oktober 2026 · ca. 15 Minuten

01
90Nächte pro Jahrkeine allgemeine Freigabe für jede Unterkunft
02
2025Reglement in Kraftseit 1. Januar 2025
03
IDNummer im InseratRegistrierung vor dem Anbieten prüfen
04
1.10CHF Beherbergungsabgabekantonal je abgabepflichtiger Person/Nacht
Die zentrale Regel

90 Nächte – aber nicht für jede Unterkunft.

Das Reglement der Stadt Luzern begrenzt die entgeltliche Kurzzeitvermietung von erfasstem Wohnraum. Entscheidend sind die frühere Nutzung der Räumlichkeiten, der Hauptwohnsitz und allfällige Bestätigungen. Kurzzeitvermietung bezeichnet grundsätzlich die Beherbergung von Personen, die sich weniger als drei Monate in Luzern aufhalten.

Airbnb · Luzern · 2026
01
90-Nächte-Grenze

Für erfassten Wohnraum gilt eine Höchstzahl

Art. 2 beschränkt die kurzfristige Vermietung auf maximal 90 Nächte je Räumlichkeit und Kalenderjahr. Mehrere Objekte dürfen nicht über Durchschnittswerte zusammengerechnet werden. [1]

02
Ausnahme ohne Wohnraumverdrängung

Bestätigung für unbeschränkte Vermietung

Räume, die seit 2010 nicht als Wohnraum dienten oder bei deren Erstellung seit 2010 kein Wohnraum verdrängt wurde, können nach Bestätigung durch die Stadt unbeschränkt kurzzeitig vermietet werden. [1]

03
Hauptwohnsitz und Sonderfälle

Homesharing ist gesondert zu beurteilen

Wird mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz in den Räumen beherbergt bzw. nutzt sie diese selbst als Hauptwohnsitz und erzielt keine missbräuchliche Rendite, greift die spezielle Begriffs-Ausnahme. Auch Tourismus- und Landwirtschaftszonen liegen ausserhalb dieses Reglements. [2]

Städtische Registrierung

Airbnb in Luzern registrieren: So funktioniert die ID-Nummer

Die Registrierung ist von einer gastgewerblichen oder baurechtlichen Bewilligung zu trennen. Die Stadt prüft anhand der Angaben, ob die 90-Nächte-Grenze greift.

01
Onlineformular

Unterkunft bei der Stadt Luzern anmelden

Für erfasste Kurzzeitangebote ist das Onlineformular der Stadt zu verwenden. Die frühere allgemeine Frist 31. März 2025 betraf bereits bestehende Angebote; neue Angebote sollten vor der Publikation angemeldet werden. [3]

02
Objektprüfung

Nutzung seit 2010 belegen

Die Stadt prüft, ob in den Räumen zuvor Wohnraum vorhanden war oder bei einem Umbau Wohnraum verloren ging. Pläne, frühere Nutzungsbewilligungen und andere Nachweise können erforderlich sein. [2]

03
Identifikationsnummer

Nummer in jedem Inserat sichtbar anzeigen

Die zugeteilte Nummer gilt für die Räumlichkeit, nicht für die Person. Sie gehört in Airbnb- und Booking-Inserate, auf die eigene Website und in andere Werbung. [1]

04
Bestätigung oder Limit

90 Nächte oder zulässige Ausnahme

Liegt ein Nachweis gemäss Art. 3 Abs. 4 vor, kann die Stadt uneingeschränkte Vermietung bestätigen. Ohne solche Grundlage ist die 90-Nächte-Regel und eine allfällige Übergangsfrist zu beachten. [1]

Offizielle Anlaufstelle: Stadt Luzern, Onlineformular unter www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung. Kontakt: [email protected]. Eine Registrierung allein ersetzt keine weiteren erforderlichen Bewilligungen. www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung
Bewilligung · Bau- und Gastgewerberecht

Wann braucht ein Airbnb in Luzern eine Bewilligung?

Drei Ebenen sind zu unterscheiden: die städtische Registrierung, die touristische Nutzung gemäss Baurecht und die kantonale Gastgewerbebewilligung.

01
Stadtreglement

Registrierungsnummer ist keine Baubewilligung

Eine Stadt-ID bestätigt nur die Anmeldung und Einordnung nach dem Kurzzeitvermietungsreglement. Bei einer baurechtlichen Nutzungsänderung kann zusätzlich eine Baubewilligung erforderlich sein. [2]

02
Privatbetten und Ferienwohnungen

Im einfachen Fall gastgewerblich bewilligungsfrei

Die Luzerner Polizei hält fest, dass Privatbetten und Ferienwohnungen nach § 3 Abs. 1 lit. d GaG grundsätzlich vom kantonalen Gastgewerbegesetz ausgenommen sind. Andere Pflichten bleiben bestehen. [4]

03
Gewerbliche Beherbergung

Mehr als zehn Betten oder mehrere Objekte

Laut Polizei-Merkblatt ist insbesondere eine Wohnung mit mehr als zehn Betten oder die regelmässige ausschliessliche Gästebeherbergung in mindestens drei Wohnungen gewerblich und bewilligungspflichtig. [4]

Achtung Übergangsfrist: Wer 2023 rechtmässig bereits mehr als 90 Nächte kurzzeitig vermietete und die verlangten Nachweise fristgerecht einreichte, kann unter Art. 6 bis zum 11. März 2028 über eine befristete Ausnahme verfügen. Eine verspätete Anmeldung schafft diese Ausnahme nicht nachträglich. [1]
Tourismusabgaben · Änderungen 2026

Kurtaxe und Beherbergungsabgabe in Luzern 2026

Kurtaxe, kantonale Beherbergungsabgabe und allfällige örtliche Abgabe sind unterschiedliche Positionen. Die CHF 1.10 sind nicht der Gesamtbetrag der Gasttaxen.

01
Kanton seit 2026

CHF 1.10 pro Person und Logiernacht

Die kantonale Beherbergungsabgabe wurde am 1. Januar 2026 von CHF 0.50 auf CHF 1.10 angehoben. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa für Kinder unter 16 Jahren. [5]

02
Kommunale Kurtaxe

Tarif und Abrechnung separat prüfen

Die Kurtaxe der Stadt Luzern und eine allfällige örtliche Beherbergungsabgabe kommen zur kantonalen Abgabe hinzu. Der für die Unterkunft anwendbare Gesamtbetrag ist bei der zuständigen Tourismusstelle zu bestätigen. [10]

03
Ferienwohnung über 90 Tage

Seit 2026 keine Kurtaxen-Jahrespauschale

Wird eine eigene Ferienwohnung oder ein Ferienhaus über 90 Tage pro Jahr gewerblich vermietet, ist in Luzern die Kurtaxe nach Gast und Nacht abzurechnen; die Pauschale ist dafür nicht zulässig. [6]

Plattforminkasso prüfen: Airbnb kann einzelne Tourismusabgaben automatisch einziehen. Das ersetzt nicht die Prüfung, welche kantonalen und kommunalen Beträge bei Direktbuchungen oder anderen Plattformen noch geschuldet sind. Nicht zweimal abrechnen.
Gästemeldung · Sicherheit

Muss man Airbnb-Gäste in Luzern melden?

Bei entgeltlicher Beherbergung sind die kantonalen Gästekontrollvorschriften getrennt von der städtischen Registrierungsnummer zu beachten.

01
Ausländische Gäste

Meldeschein auch ohne Gastgewerbepatent

Die Luzerner Polizei verlangt auch bei nicht bewilligungspflichtigen privaten Unterkünften einen Meldeschein für ausländische Gäste. Er ist den Polizeiorganen bereitzuhalten. [4]

02
Aufbewahrung

Meldescheine fünf Jahre aufbewahren

Gemäss Polizei-Merkblatt sind die Meldescheine fünf Jahre aufzubewahren. Gäste- und Ausweisdaten sind dabei entsprechend den geltenden Datenschutzpflichten zu behandeln. [4]

03
Nicht verwechseln

Stadt-ID ist keine Gästemeldung

Die Identifikationsnummer auf Airbnb dient der städtischen Kontrolle der Kurzzeitvermietung. Polizeiliche Gästekontrolle und Tourismusabrechnung sind eigenständige Aufgaben. [4]

Miete · Eigentum · Hauptwohnsitz

Wer darf in Luzern eine Wohnung über Airbnb anbieten?

Mietrecht, Stockwerkeigentum und Stadtreglement gelten nebeneinander. Besonders wichtig ist das Modell Homesharing im Hauptwohnsitz.

01
Mieter

Zustimmung zur Untervermietung einholen

Wer eine Mietwohnung entgeltlich ganz oder teilweise untervermietet, braucht grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR. Preise und Bedingungen sollten transparent offengelegt werden. [9]

02
Eigentümer

Frühere Nutzung und Reglement prüfen

Die Eigentümerschaft sollte abklären, ob die Wohnung seit 2010 Wohnraum war und ob eine Bestätigung zur uneingeschränkten Vermietung möglich ist. Bei Stockwerkeigentum gilt zusätzlich das Gemeinschaftsreglement. [2]

03
Hauptwohnsitz

Homesharing ohne missbräuchliche Rendite

Die Vermietung im eigenen Hauptwohnsitz fällt unter bestimmten Voraussetzungen nicht unter die städtische Kurzzeitdefinition. Eine missbräuchliche Rendite kann diese Ausnahme ausschliessen. [7]

Praxisbeispiele

Drei typische Airbnb-Fälle in der Stadt Luzern

Die Beispiele illustrieren die Einordnung nach dem städtischen Reglement; verbindlich ist die konkrete Bestätigung der zuständigen Stelle.

01
Fall 01 · Ehemalige Mietwohnung

2018 zur Ferienwohnung umgenutzt

Eine frühere Mietwohnung wird heute ganzjährig Gästen angeboten. Ohne einschlägige Ausnahme gilt grundsätzlich die Grenze von 90 Nächten pro Kalenderjahr; Registrierung und ID-Nummer sind erforderlich. [1]

02
Fall 02 · Ehemaliges Büro

2021 zu Gästeapartments umgebaut

Wurde nachweislich kein Wohnraum verdrängt und bestätigt die Stadt dies, kann die Kurzzeitvermietung uneingeschränkt erlaubt sein. Baurecht und Gastgewerberecht sind trotzdem zu prüfen. [2]

03
Fall 03 · Eigener Hauptwohnsitz

Zimmer gelegentlich vermieten

Wohnt die anbietende Person selbst in den Räumen und erzielt keine missbräuchliche Rendite, kann die Ausnahme für Homesharing greifen. Als Mieter bleibt die Zustimmung des Vermieters relevant. [7]

Vor dem ersten Inserat

Airbnb-Checkliste für Luzern 2026

Diese zehn Punkte helfen, Registrierung, 90 Nächte, Bewilligung und Abgaben auseinanderzuhalten.

Liegt das Objekt tatsächlich im Stadtgebiet Luzern und nicht in einer Nachbargemeinde?

Handelt es sich um entgeltliche Beherbergung für Aufenthalte unter drei Monaten?

Wurde die Räumlichkeit seit 2010 als Wohnraum genutzt oder anstelle von Wohnraum erstellt?

Ist die städtische Registrierung notwendig und die Identifikationsnummer vorhanden?

Ist die Nummer im Airbnb-Inserat und auf weiteren Werbekanälen sichtbar?

Wird die Grenze von 90 Nächten je Räumlichkeit eingehalten oder liegt eine Bestätigung vor?

Ist eine gültig nachgewiesene Übergangsfrist bis März 2028 relevant?

Braucht das Vorhaben eine Bau- oder kantonale Gastgewerbebewilligung?

Sind Vermieterzustimmung, Gäste-Meldescheine und fünfjährige Aufbewahrung geklärt?

Werden CHF 1.10 kantonale Abgabe sowie Kurtaxe und örtliche Abgaben korrekt abgerechnet?

UrbanHome · direkt beantwortet

Häufige Fragen zu Airbnb in Luzern 2026

Die wichtigsten Regeln für private und gewerbliche Gastgeber.

14FAQ

Ja. In der Stadt Luzern gilt für vom Reglement erfasste Kurzzeitvermietungen grundsätzlich eine Höchstgrenze von 90 Nächten pro Räumlichkeit und Kalenderjahr. Ausnahmen sind ausdrücklich vorgesehen.

Ja, die städtische Definition kann auch Einzelzimmer umfassen. Beim Homesharing im tatsächlichen Hauptwohnsitz ohne missbräuchliche Rendite greift aber eine besondere Ausnahme.

Das Reglement über die Kurzzeitvermietung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Grundsätzlich ja, wenn die Kurzzeitvermietung unter das städtische Reglement fällt. Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Hauptwohnsitz- und Zonenfälle.

Über die Anmeldung mit dem städtischen Onlineformular unter stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung. Die Nummer wird der Unterkunft zugeteilt und ist in Inseraten zu veröffentlichen.

Möglicherweise ja. Wenn nachweislich kein Wohnraum verdrängt wurde, kann die Stadt eine Bestätigung für uneingeschränkte Kurzzeitvermietung ausstellen.

Bestimmte 2023 rechtmässig mehr als 90 Nächte vermietete Räume können bei rechtzeitigem Nachweis bis zum 11. März 2028 von einer Übergangsregel profitieren. Eine nachträgliche Anmeldung reicht nicht.

Privatbetten und gewöhnliche Ferienwohnungen können nach Gastgewerbegesetz ausgenommen sein. Bei mehr als zehn Betten oder mindestens drei regelmässig ausschliesslich für Gäste genutzten Wohnungen kann eine Bewilligung nötig sein.

Die kantonale Beherbergungsabgabe beträgt seit 1. Januar 2026 CHF 1.10 je abgabepflichtiger Person und Logiernacht. Kurtaxe und örtliche Beherbergungsabgaben kommen gegebenenfalls hinzu.

Bei gewerblich vermieteten eigenen Ferienwohnungen und Ferienhäusern mit mehr als 90 Vermietungstagen ist die Kurtaxe je Gast und Nacht abzurechnen; eine Jahrespauschale ist dafür nicht zulässig.

Airbnb kann einzelne Abgaben automatisiert einziehen. Prüfen Sie anhand der Plattformabrechnung, welche kantonalen und kommunalen Abgaben tatsächlich abgeführt wurden; direkte Buchungen müssen separat berücksichtigt werden.

Ja. Auch private Anbieter ohne Gastgewerbepatent müssen ausländische Gäste mit Meldeschein erfassen; die Scheine sind nach Polizei-Merkblatt fünf Jahre aufzubewahren.

Nur unter Beachtung von Art. 262 OR, insbesondere mit der erforderlichen Zustimmung der Vermieterschaft. Auch Hausordnung und städtische Kurzzeitregeln sind einzuhalten.

Das städtische Reglement sieht bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstössen gegen zentrale Bestimmungen eine Busse vor. Zudem können andere rechtliche Folgen hinzukommen.

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Das Wichtigste

Fazit: Registrierung, 90 Nächte und Abgaben getrennt prüfen

Luzern begrenzt die erfasste Kurzzeitvermietung seit 2025 grundsätzlich auf 90 Nächte pro Jahr. Ob eine Wohnung ausgenommen ist, entscheidet insbesondere die frühere Nutzung seit 2010, der Hauptwohnsitz und eine allfällige städtische Bestätigung. Gastgeber müssen die ID-Nummer sichtbar machen, erforderliche Bewilligungen sowie Gästemeldungen klären und seit 2026 die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.10 zusätzlich zur kommunalen Kurtaxe berücksichtigen.

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