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Airbnb in Lausanne 2026: 90-Tage-Regel, Bewilligung und Meldepflicht

Wer 2026 in Lausanne eine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb oder Booking.com vermietet, muss sich bei der Stadt anmelden und ein Gästeverzeichnis führen. Die 90-Tage-Regel ist im Kanton Waadt keine pauschale Vermietungsobergrenze: Bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen löst eine geplante Kurzzeitvermietung von mehr als 90 Tagen pro Jahr eine vorgängige Nutzungsänderungsbewilligung aus. Hier erfahren Gastgeber, wie Registrierung, Bewilligung, Vermieterzustimmung und die Lausanner Kurtaxe von CHF 3 pro Person und Nacht zusammenhängen.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHomeAktualisiert: · Lesezeit: ca. 15 Minuten

01
90Tage/Jahrkeine allgemeine Obergrenze, sondern Bewilligungsschwelle
02
10Tage vorabGastgeber sollten ihre Tätigkeit vorab anmelden
03
CHF 3pro Person/NachtLausanner Kurtaxe für Wohnungen und Studios
04
262ORUntervermietung nur mit nötiger Vermieterzustimmung
Die zentrale Unterscheidung

90 Tage sind eine Bewilligungsschwelle. Kein pauschales Verbot.

Lausanne gehört zum Kanton Waadt. Der kantonale Wohnraumschutz will verhindern, dass bisherige Mietwohnungen dauerhaft dem regulären Mietmarkt entzogen werden. Ob eine Bewilligung nötig ist, hängt von der bisherigen Nutzung, dem Wohnraummangelgebiet und den gesetzlichen Ausnahmen ab.

Lausanne · Vaud · Airbnb · 2026
01
Bis 90 Tage

Kurzzeitvermietung nicht automatisch bewilligungsfrei

Bis zu 90 Tage im Kalenderjahr lösen die spezielle LPPPL-Bewilligungsschwelle grundsätzlich nicht aus. Meldepflicht, Gästeverzeichnis, Vermieterzustimmung, Kurtaxe und allfällige Bauvorschriften gelten aber unabhängig davon. [1]

02
Mehr als 90 Tage

Nutzungsänderung im Einzelfall bewilligen lassen

Wurde eine Wohnung bisher im normalen Mietmarkt vermietet und soll sie in einem Gebiet mit Wohnungsmangel für mehr als 90 Tage touristisch angeboten werden, ist bei Anwendbarkeit der LPPPL vorgängig eine Nutzungsänderungsbewilligung nötig. [2]

03
Angebot statt nur Buchungen

Auch Bereitstellungstage berücksichtigen

Entscheidend ist die geplante Bereitstellung im Kalenderjahr, auch wenn nicht alle angebotenen Tage tatsächlich gebucht werden. Plattformkalender, Anzeigen und Buchungsnachweise sollten konsistent dokumentiert werden. [2]

Bewilligung · LPPPL / RLPPPL

Braucht man für Airbnb in Lausanne eine Bewilligung?

Nicht für jede Unterkunft gleich: Die 90-Tage-Schwelle betrifft bestimmte bisher klassisch vermietete Wohnungen. Eine Anmeldung ist von einer Nutzungsänderungsbewilligung zu unterscheiden.

01
Betroffener Mietwohnraum

Über 90 Tage: Bewilligung vorab

Für Wohnungen, die unter den kantonalen Wohnraumschutz fallen und zuvor normal vermietet wurden, gilt in Gebieten mit Wohnungsmangel bei mehr als 90 Tagen geplanter touristischer Bereitstellung die Bewilligungspflicht. [1]

02
Antrag QP 53

Über das städtische Wohnungsamt

Bei einem bewilligungspflichtigen Objekt wird die begründete Anfrage mit dem besonderen Fragebogen QP 53 bei der Gemeinde eingereicht. Der Kanton entscheidet nach kommunaler Stellungnahme. [6]

03
Gesetzliche Ausnahmen

Eigentum und Objekt prüfen

Die LPPPL kennt Ausnahmen, etwa für gewisse zuvor eigengenutzte Wohnungen, kleinere Gebäude oder Wohnungen ab 150 m² Nettowohnfläche. Ob eine Ausnahme greift, ist objektbezogen zu klären. [2]

Wichtig: Eine Vermietung über 90 Tage ist nicht automatisch genehmigt, nur weil Airbnb das Inserat zulässt. Umgekehrt ist nicht jede Vermietung nach dem 90. Tag generell verboten. Die zuständige Behörde entscheidet anhand der konkreten Wohnung und Nutzungsart.
Registrierung · Stadt Lausanne

Airbnb anmelden: So funktioniert die Meldepflicht in Lausanne

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Gastgeber im Kanton Waadt ihre Kurzzeitvermietung der Gemeinde melden. Lausanne führt dazu ein kommunales Vermieterverzeichnis. [1]

01
Vor der ersten Buchung

Mindestens zehn Tage vorher anmelden

Die Union des Communes Vaudoises nennt eine Anmeldung grundsätzlich mindestens zehn Tage vor der ersten Übernachtung. So bleiben genug Zeit für Prüfung und Rückfragen. [5]

02
Formular der Stadt

Für jedes Objekt ein eigenes Formular

Die Stadt veröffentlicht das Formular «Annonce au Registre communal des loueurs». Es erfasst unter anderem Eigentümerschaft, Objektadresse, Kapazität und genutzte Plattformen. [3]

03
Einreichung

Per E-Mail an die Stadt Lausanne

Das ausgefüllte Formular wird an [email protected] übermittelt. Mieter legen Kopien des Mietvertrags und der Zustimmung der Vermieterschaft bei. [3]

04
Laufende Tätigkeit

Gäste, Zeiträume und Abgaben dokumentieren

Neben der Anmeldung sind ein Gästeverzeichnis und die korrekte Behandlung der Tourismusabgabe erforderlich. Die Gemeinde kann für Kontrollen Unterlagen verlangen. [1]

Offizielles Anmeldeformular: Registre communal des loueurs – Stadt Lausanne (PDF). Für die Nutzungsänderung gilt dagegen das separate Verfahren mit QP 53.
Mieter · Eigentümer · LUP

Wer darf in Lausanne über Airbnb vermieten?

Die kantonalen Meldepflichten gelten neben Mietvertrag, privatrechtlichen Regeln und dem Wohnraumschutz.

M
Mieter

Zustimmung vor der Untervermietung

Gemäss Art. 262 OR und Art. 22 RULV ist die vorgängige Zustimmung der Vermieterschaft wichtig. Der Kanton Waadt nennt eine Antwortfrist von 30 Tagen nach Eingang des Gesuchs. [2]

E
Eigentümer

Bewilligte Nutzung prüfen

Eigentümer müssen den zulässigen Nutzungszweck der Wohnung prüfen. Bei regelmässiger touristischer Verwendung können Bau- oder Nutzungsänderungsvorschriften einschlägig sein; beim Stockwerkeigentum auch das Reglement. [6]

LUP
Gemeinnütziger Wohnraum

Besonders strenge Einschränkungen

Die Stadt Lausanne weist darauf hin, dass Mieter von Wohnungen des gemeinnützigen Wohnraums (LUP) diese nicht über Airbnb oder vergleichbare Plattformen untervermieten dürfen. [10]

Kurtaxe · Steuern

Wie hoch ist die Airbnb-Kurtaxe in Lausanne 2026?

Lausanne verwendet für touristische Unterkünfte ein eigenes Gemeindereglement. Bei Wohnungen, Studios und vergleichbaren Unterkünften der Kategorie 6 beträgt der veröffentlichte Ansatz CHF 3 pro Person und Nacht. [4]

01
Kategorie 6

CHF 3 pro Person und Nacht

Das Lausanner Tourismusreglement, Stand 1. Januar 2025, setzt für Wohnungen, Villen, Studios und vergleichbare Unterkünfte der Kategorie 6 CHF 3 pro Gast und Nacht fest. Beispiel: 2 Personen × 4 Nächte = CHF 24. [4]

02
Airbnb und UCV

Automatisches Inkasso prüfen

Airbnb zieht in teilnehmenden Gemeinden des Kantons Waadt gemäss Vereinbarung mit dem Gemeindeverband UCV automatisch CHF 3 pro Person und Nacht ein. Bei anderen Plattformen oder Direktbuchungen sind die Abrechnungswege gesondert zu klären. [5]

03
Weitere Modelle

Pauschale und längere Aufenthalte

Das Reglement kennt für Kategorie 6 bei gesonderter Veranlagung eine Jahrespauschale von CHF 300 pro Objekt bis 100 Übernachtungen und ergänzende Regeln. Für ununterbrochene Aufenthalte über einen Monat gibt es CHF 37 pro Person und Monat in Kategorie 7. [4]

Keine Doppelberechnung: Vor der Abrechnung prüfen, ob die Plattform die Kurtaxe bereits einzieht. Die Stadt kann je nach Kategorie und Abrechnungsweg besondere Verfahren vorgeben. Die Einkommenssteuer auf Mieterträge ist davon zu unterscheiden; Miet- und Plattformerlöse gehören grundsätzlich in die Steuererklärung.
Gästemeldung · Identitätskontrolle

Gästeverzeichnis: Welche Meldepflicht haben Airbnb-Gastgeber?

Das Waadtländer Recht verlangt bei der Kurzzeitvermietung ein Gästeverzeichnis. Das betrifft auch private Vermieter einer Wohnung oder eines Zimmers. [1]

01
Alle beherbergten Personen

Gäste vollständig erfassen

Für das Gästeverzeichnis sind die beherbergten Personen zu erfassen. Der Kanton nennt ausdrücklich Kopien eines Ausweises oder Reisepasses. [1]

02
Aufenthaltszeitraum

Anreise und Abreise dokumentieren

Es müssen die genauen Zeiträume der Unterbringung nachvollziehbar sein. Die Daten helfen den Behörden, Nutzung und Meldepflichten zu überprüfen. [1]

03
Datenschutz

Gästedaten sicher aufbewahren

Personendaten und Ausweiskopien sollten nur im erforderlichen Umfang und nach den geltenden Datenschutzregeln verarbeitet werden. Klären Sie Aufbewahrung, Zugriff und Löschung im eigenen Betrieb. [1]

Vor dem Inserat

Airbnb-Checkliste für Lausanne 2026

Diese zehn Punkte sollten Privatvermieter und professionelle Gastgeber vor der ersten Buchung kontrollieren.

Ist die Wohnung bisher klassisch vermietet worden oder handelt es sich um eine andere Nutzungsart?

Wie viele Tage pro Kalenderjahr wird das Objekt zur Kurzzeitvermietung angeboten?

Fällt die Wohnung unter die LPPPL in einem Gebiet mit Wohnungsmangel?

Ist bei mehr als 90 Tagen eine Nutzungsänderungsbewilligung mit QP 53 nötig?

Liegt als Mieter die Zustimmung der Vermieterschaft vor?

Ist das städtische Vermieterformular für jedes Objekt rechtzeitig eingereicht?

Ist ein datenschutzkonformes Gästeverzeichnis eingerichtet?

Wird die Kurtaxe korrekt berechnet und gegebenenfalls automatisch von Airbnb eingezogen?

Sind Einnahmen, Plattformabrechnungen und weitere Steuern dokumentiert?

Sind Versicherungen, Hausordnung, Brandschutz und Eigentumsreglement geprüft?

Offizielle Quellen

Rechtsgrundlagen und Datenstand

Recherchestand: 30. Oktober 2026. Massgeblich sind insbesondere LEAE, LPPPL/RLPPPL sowie das Lausanner Tourismusreglement (amtliche Fassung mit Stand 1. Januar 2025).

Rechtlicher Hinweis: Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine verbindliche Einzelfallprüfung. Eine kantonale Bewilligung, kommunale Bauvorschriften und private Nutzungsrechte müssen für das konkrete Objekt separat beurteilt werden.
UrbanHome · direkt beantwortet

Häufige Fragen zu Airbnb in Lausanne 2026

Die wichtigsten Fragen zu Kurzzeitvermietungen im Kanton Waadt.

14FAQ

Ja, aber nicht als pauschales Verbot. Bei bestimmten bisher klassisch vermieteten Wohnungen in Gebieten mit Wohnungsmangel ist bei geplanter Bereitstellung für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr vorab eine Nutzungsänderungsbewilligung erforderlich.

Nicht generell. Die 90 Tage sind im Waadtländer Wohnraumschutz vor allem eine Bewilligungsschwelle. Ob eine Nutzungsänderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.

Nein, es ist riskant, ausschliesslich die gebuchten Nächte zu zählen. Massgeblich ist die geplante Bereitstellung zur Kurzzeitvermietung im Kalenderjahr; auch öffentlich angebotene Zeiträume können relevant sein.

Ja. Im Kanton Waadt gilt eine Meldepflicht für Gastgeber. Lausanne stellt für jedes Objekt ein Formular für das kommunale Vermieterverzeichnis bereit.

Das Formular der Stadt Lausanne kann per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Bei Untervermietung verlangt die Stadt unter anderem die Kopie des Mietvertrags und die Zustimmung der Vermieterschaft.

Nach dem Waadtländer Melderahmen ist die Anmeldung grundsätzlich mindestens zehn Tage vor der ersten Übernachtung vorgesehen. Die Anmeldung sollte deshalb frühzeitig erfolgen.

Für bestimmte bisher klassisch vermietete Wohnungen, die unter den Waadtländer Wohnraumschutz fallen, wird bei einer geplanten touristischen Vermietung von mehr als 90 Tagen pro Jahr eine vorgängige Nutzungsänderungsbewilligung verlangt. Bau- und Nutzungsrecht ist zusätzlich zu prüfen.

Ja. Die kantonalen Regeln verlangen ein Gästeverzeichnis mit den beherbergten Personen, den genauen Aufenthaltszeiten sowie einer Kopie eines Ausweises oder Reisepasses.

Das städtische Tourismusreglement, Stand 1. Januar 2025, setzt für Wohnungen, Studios und vergleichbare Unterkünfte der Kategorie 6 CHF 3 pro Person und Nacht fest. Abweichende Abrechnungsmodelle und Ausnahmen sind separat geregelt.

In teilnehmenden Waadtländer Gemeinden zieht Airbnb die Kurtaxe gemäss Vereinbarung mit dem Gemeindeverband UCV direkt ein. Gastgeber müssen trotzdem ihre Meldepflichten erfüllen und die Abrechnung bei ihrer konkreten Buchung prüfen.

Nur mit der erforderlichen Zustimmung der Vermieterschaft. Art. 262 OR und die ergänzenden Waadtländer Regeln RULV sind einzuhalten. Der Kanton nennt eine Antwortfrist der Vermieterschaft von 30 Tagen nach Eingang des Gesuchs.

Bei Wohnungen des gemeinnützigen Wohnraums (LUP) weist die Stadt Lausanne darauf hin, dass Mieter sie nicht über Airbnb untervermieten dürfen. Besondere Mietvertrags- und Förderbedingungen sind massgebend.

Auch für die teilweise Überlassung einer Wohnung sind die Umstände zu prüfen. Die kantonalen Melde- und Gästeverzeichnispflichten gelten für die Vermietung des ganzen oder eines Teils des Wohnraums.

Bei einem bisher vermieteten Wohnobjekt wird die begründete Anfrage über die Stadt beziehungsweise das kommunale Wohnungsamt mit dem Formular QP 53 an die kantonale Direction du logement weitergeleitet. Das Gesuch wird grundsätzlich durch die Eigentümerschaft gestellt.

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Das Wichtigste

Fazit: In Lausanne zählen Bewilligung, Anmeldung und Gästedaten

Eine Airbnb-Vermietung in Lausanne ist nicht generell auf 90 Tage begrenzt. Bei bestimmten bisherigen Mietwohnungen in Gebieten mit Wohnungsmangel ist eine geplante Kurzzeitvermietung über 90 Tage aber bewilligungspflichtig. Unabhängig davon müssen Gastgeber ihre Tätigkeit melden, ein Gästeverzeichnis führen, die Vermieterzustimmung und die Kurtaxe prüfen. Wer die Regeln vor der Publikation klärt, reduziert rechtliche und finanzielle Risiken.

Wohnungssuche Lausanne

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