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Airbnb in Interlaken 2026: 3-Nächte-Regel, Bewilligung und Kurtaxe

Wer 2026 in Interlaken eine Wohnung über Airbnb oder Booking.com vermieten möchte, muss die 3-Nächte-Regel in Wohnzonen, die baurechtliche Bewilligung und die Registrierung bei Interlaken Tourismus beachten. Hinzu kommen die kommunale Kurtaxe, die kantonale Beherbergungsabgabe sowie die seit März 2026 geltende Planungszone zum Schutz von Erstwohnungen. Dieser Ratgeber erklärt, was für Ferienwohnungen, Privatzimmer und Eigentümer tatsächlich gilt.

Autor: Nikita von Niederhäuser, UrbanHomeAktualisiert: · Lesezeit: ca. 12 Minuten

01
3aufeinanderfolgende NächteMindestdauer bei betroffenen privaten Vermietungen in Wohnzonen
02
25 / 50 %ErstwohnungsanteilZentrum / Mischzonen für betroffene Neu- und Erweiterungsbauten
03
CHF 1kantonale Beherbergungsabgabezusätzlich zur kommunalen Kurtaxe für Gäste ab 16 Jahren
04
2026zweijährige PlanungszoneErst- zu Zweitwohnung: Bewilligungsprüfung besonders wichtig
Die zentrale Unterscheidung

Drei Nächte sind eine Mindestdauer – keine automatische Airbnb-Bewilligung.

Interlaken reguliert besonders kurze Aufenthalte in Wohnzonen. Wer eine gesamte Privatwohnung touristisch vermieten will, muss die Lage, die bewilligte Nutzung und die lokale Baupraxis prüfen. Andere Gemeinden im Bödeli haben teilweise andere Vorschriften.

Interlaken · Kanton Bern · 2026
01
Unter drei Nächten

In Wohnzonen grundsätzlich nicht zulässig

Private dürfen ganze Wohnungen oder eigene Räumlichkeiten in den betroffenen Wohnzonen grundsätzlich nicht für eine oder zwei aufeinanderfolgende Nächte an wechselnde Feriengäste vermieten. [1]

02
Ab drei Nächten

Mindestdauer allein genügt nicht

Ein Aufenthalt ab drei aufeinanderfolgenden Nächten beseitigt nicht die Anforderungen an die zulässige Nutzung, Baubewilligung, Anmeldung und Kurtaxe. [1]

03
Ausnahmen

Zimmer und zugelassene Betriebe

Die Vermietung eines oder mehrerer Zimmer einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sowie die Vermietung durch zugelassene Beherbergungsbetriebe werden anders behandelt. [1]

Baurecht · Nutzungsänderung

Brauche ich für Airbnb in Interlaken eine Bewilligung?

Ja, Ferienwohnungsvermieter müssen gemäss Interlaken Tourismus grundsätzlich zuerst die Bewilligung der Standortgemeinde einholen. Ob eine neue Nutzung zulässig ist, entscheidet die zuständige Baubehörde objektbezogen.

01
Gemeinde zuerst

Nutzung vor dem Inserat klären

Bei Ferienwohnungen ist die Standortgemeinde für die nötige Bewilligung zuständig. Die Anmeldung beim Tourismus ersetzt eine baurechtliche Prüfung nicht. [2]

02
Erstwohnung umnutzen

Nicht einfach in Ferienwohnung verwandeln

Wird eine bisherige Erstwohnung touristisch verwendet, können eine Nutzungsänderung und besondere Vorgaben zum Erstwohnungsanteil relevant werden. [1]

03
Wohnzone

Mindestaufenthalt beachten

Selbst ein bewilligtes Angebot muss die für die konkrete Wohnzone geltende Einschränkung kurzer Aufenthalte beachten, sofern keine Ausnahme vorliegt. [1]

04
Ab März 2026

Planungszone beeinflusst Baugesuche

Die neue zweijährige Planungszone umfasst Wohn-, Misch- und Kernzonen. Vorhaben, die ihren Zweck beeinträchtigen, können vorübergehend gestoppt werden. [5]

Wichtig: Eine Buchungsplattform entscheidet nicht über die baurechtliche Zulässigkeit. Auch eine bereits bestehende Wohnung ist nicht automatisch für die gewerbliche Kurzzeitvermietung bewilligt.
Erstwohnungen · Ortsplanung

Was bedeuten 25 %, 50 % und die Planungszone 2026?

Interlaken kombiniert Erstwohnungsanteile bei bestimmten Neu- und Erweiterungsbauten mit einer neuen zweijährigen Planungszone. Diese Regeln sind keine 25- oder 50-Prozent-Grenze für Airbnb-Buchungen.

01
25 %

Zentrum

In den betroffenen Zentrumsbereichen ist für Neu- und Erweiterungsbauten ein Erstwohnungsanteil von 25 Prozent vorgesehen. [1]

02
50 %

Mischzonen

In den betroffenen Mischzonen gilt ein Erstwohnungsanteil von 50 Prozent für entsprechende Neu- und Erweiterungsbauten. [1]

03
2 Jahre

Planungszone seit 11. März 2026

Die Gemeinde prüft zusätzliche Massnahmen für Erst- und Zweitwohnungen; Bauverfahren, die dem Planungszweck widersprechen, können ausgesetzt werden. [5]

Registrierung · Tourismusorganisation

Airbnb in Interlaken anmelden: diese Schritte sind erforderlich

Registrierung bei Interlaken Tourismus, baurechtliche Bewilligung und Kurtaxenabrechnung sind getrennte Aufgaben. Die Tourismusorganisation betreut auch Matten, Unterseen und weitere Gemeinden, deren Bau- und Kurtaxenregeln voneinander abweichen.

01
Standortgemeinde

Bewilligung der Gemeinde einholen

Für eine Ferienwohnung muss zuerst die jeweilige Standortgemeinde klären, ob das Objekt touristisch vermietet werden darf.

02
Tourismusorganisation

Datenblatt einreichen

Nach Erhalt der Gemeindebewilligung das Datenblatt für neue Unterkünfte bei Interlaken Tourismus ausfüllen und einreichen.

03
Kennzeichnung

Blaues Schild beachten

Für kurzzeitig vermietete Wohnungen sieht das kommunale Reglement ein blaues Schild mit Zimmer- und Bettenzahl am Gebäude vor. Details bei der Gemeinde klären.

04
Gäste und Abgaben

Kurtaxe, Meldeschein und Gästekarte organisieren

Gästeaufenthalte dokumentieren, Abgaben korrekt einziehen und die Gästekarte Interlaken gemäss dem Verfahren der Tourismusorganisation abgeben.

Offizielle Gastgeberinformationen und Formulare: Interlaken Tourismus – Informationen für Beherbergende [2]
Kurtaxe · kantonale Abgabe

Wie hoch sind Kurtaxe und Gästeabgaben in Interlaken 2026?

Die Gemeinde erhebt eine Kurtaxe pro Logiernacht. Hinzu kommt bei steuerpflichtigen Gästen die kantonale Beherbergungsabgabe. Der kommunale Reglementsrahmen ist nicht automatisch der effektiv festgesetzte Satz.

01
Kommunale Kurtaxe

Sommer: CHF 2.50 bis 3.50

Für Hotels, Ferienwohnungen und Privatzimmer sieht Art. 3 des Kurtaxenreglements vom 1. April bis 31. Oktober diesen Tarifrahmen vor. Den tatsächlich festgesetzten 2026er Satz bei der Tourismusorganisation bestätigen. [3]

02
Kommunale Kurtaxe

Winter: CHF 2.20 bis 3.50

Vom 1. November bis 31. März gilt laut Reglement dieser Rahmen. Ohne den separaten Tarifentscheid sollte kein fixer Wintersatz behauptet werden. [3]

03
Kanton Bern

Zusätzlich CHF 1 pro Nacht

Die kantonale Beherbergungsabgabe beträgt CHF 1 pro abgabepflichtiger Person ab 16 Jahren und Nacht. Sie ist nicht bereits in der kommunalen Kurtaxe enthalten. [4]

04
Eigennutzung und Vermietung

Jahrespauschale ≠ Gästetaxe

Für die Eigennutzung bestimmter Ferienwohnungen bestehen Kurtaxen-Jahrespauschalen. Gäste ausserhalb des berechtigten Angehörigenkreises zahlen die ordentliche Kurtaxe; eine Tourismusförderungsabgabe kann zusätzlich anfallen. [3]

Rechenbeispiel, nicht verbindlicher Tarif: Zwei abgabepflichtige Erwachsene übernachten drei Nächte. Bei einem angenommenen kommunalen Satz von CHF 3.50 entstehen CHF 21 Kurtaxe plus CHF 6 kantonale Beherbergungsabgabe, total CHF 27. Ob dieser kommunale Satz 2026 tatsächlich gilt, ist separat zu bestätigen.
Mietrecht · Eigentum · Gäste

Was müssen Mieter und Eigentümer zusätzlich prüfen?

Die 3-Nächte-Regel betrifft das Ortsplanungsrecht. Mietvertrag, Stockwerkeigentumsreglement und die tatsächliche Nutzung sind daneben eigenständig zu beachten.

M
Mieter

Vermieterzustimmung einholen

Wer eine Mietwohnung entgeltlich untervermietet, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR. Art und Umfang der Airbnb-Nutzung transparent offenlegen. [8]

E
Eigentümer

Bewilligte Nutzung nachweisen

Die Eigentümerschaft sollte Baugesuche, Erstwohnungsauflagen und mögliche Beschränkungen im Stockwerkeigentumsreglement prüfen. [1]

G
Gäste und Nachbarn

Meldepflichten und Hausregeln einhalten

Aufenthalte korrekt erfassen, Kurtaxen abrechnen, Gäste über Hausordnung und Ruhezeiten informieren und die Gästekarte ausgeben. [2]

Drei Praxisbeispiele

Was bedeutet die Interlakner Regel konkret?

Die folgenden Fälle zeigen, warum Aufenthaltsdauer, Unterkunftsart und Zone getrennt geprüft werden müssen.

01
Beispiel 1: Zwei Nächte

Private ganze Wohnung in Wohnzone

Eine private Wohnung in einer Wohnzone für zwei aufeinanderfolgende Nächte an Touristen anzubieten ist nach der kommunalen 3-Nächte-Regel grundsätzlich nicht zulässig. [1]

02
Beispiel 2: Vier Nächte

Ferienwohnung mit Bewilligung

Vier Nächte erfüllen die Mindestdauer, ersetzen aber keine Standortgemeinde-Bewilligung, Registrierung bei Interlaken Tourismus oder Kurtaxenabrechnung. [2]

03
Beispiel 3: Zimmer im Hauptwohnsitz

Andere Behandlung möglich

Wer ein Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung anbietet, kann unter die ausdrücklich genannte Ausnahme fallen. Die weiteren lokalen Verpflichtungen bleiben zu prüfen. [1]

Vor dem ersten Inserat

Airbnb-Checkliste Interlaken 2026

Zehn Prüfungen für Eigentümer, private Gastgeber und professionelle Ferienwohnungsvermieter.

Liegt die Unterkunft tatsächlich in der Gemeinde Interlaken und in welcher Bauzone?

Handelt es sich um eine ganze Ferienwohnung oder nur um ein Zimmer im eigenen Hauptwohnsitz?

Werden in einer Wohnzone mindestens drei aufeinanderfolgende Nächte angeboten?

Ist die baurechtlich zulässige Nutzung bei der Standortgemeinde bestätigt?

Betrifft die Umnutzung eine Erstwohnung oder den Perimeter der Planungszone 2026?

Ist die erforderliche Zustimmung der Vermieterschaft oder STWE-Gemeinschaft vorhanden?

Wurde die Unterkunft bei Interlaken Tourismus mit dem Datenblatt registriert?

Sind Gebäudekennzeichnung, Zimmer- und Bettenangaben mit der Gemeinde geklärt?

Sind Gästeerfassung, Gästekarte, Kurtaxe und kantonale Abgabe organisiert?

Sind Einnahmen, Tourismusförderungsabgabe, Versicherung und Brandschutz geprüft?

UrbanHome · direkt beantwortet

Häufige Fragen zu Airbnb in Interlaken 2026

14 Antworten zu den wichtigsten Pflichten für Gastgeber.

14FAQ

Die Einschränkung betrifft insbesondere private Vermietungen in Wohnzonen. Für andere Zonen und Betriebsformen muss die konkrete Nutzung gesondert geprüft werden.

In Wohnzonen grundsätzlich nicht, soweit die kommunale 3-Nächte-Regel greift und keine Ausnahme besteht.

Nein. Drei aufeinanderfolgende Nächte erfüllen nur die Mindestdauer. Eine erforderliche Baubewilligung und die Registrierung bleiben davon unberührt.

Die Vermietung von Zimmern in einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist ausdrücklich anders behandelt. Weitere Pflichten bleiben relevant.

Zugelassene Beherbergungsbetriebe fallen unter eine ausdrücklich genannte Ausnahme von dieser wohnzonenbezogenen Beschränkung.

Laut Interlaken Tourismus benötigen Ferienwohnungsvermieter die Bewilligung der jeweiligen Standortgemeinde. Ob und welches Verfahren nötig ist, klärt die Baubehörde.

Die zweijährige Planungszone betrifft Wohn-, Misch- und Kernzonen. Vorhaben, die den Schutz von Erstwohnungen beeinträchtigen, können zurückgestellt werden.

Aus den geprüften Vorschriften ergibt sich keine pauschale 90-Tage-Obergrenze. Interlaken setzt vor allem auf Nutzungsrecht und die Mindestdauer in Wohnzonen.

Ja. Bei Ferienwohnungen zuerst die nötige Gemeindebewilligung klären, danach das Datenblatt bei Interlaken Tourismus einreichen.

Das kommunale Reglement nennt für Ferienwohnungen einen Rahmen von CHF 2.50 bis 3.50 im Sommer und CHF 2.20 bis 3.50 im Winter. Der konkrete gültige Ansatz ist separat zu bestätigen.

Nein. Zusätzlich fällt für abgabepflichtige Personen ab 16 Jahren eine kantonale Abgabe von CHF 1 pro Nacht an.

Gemäss Interlakner Kurtaxenreglement sind Kinder bis 16 Jahre von der kommunalen Kurtaxe befreit. Die kantonale Abgabe gilt ebenfalls erst ab 16 Jahren.

Die Pauschale betrifft die gesetzlich erfasste Eigen- und Angehörigennutzung. Feriengäste ausserhalb dieses Kreises schulden die ordentliche Kurtaxe.

Nach Registrierung der Unterkunft erhalten Beherbergende Zugang zum Gästekartenangebot und geben ihren berechtigten Gästen die Karte aus.

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Das Wichtigste

Fazit: Drei Nächte sind nur der erste Schritt

In Interlakens Wohnzonen ist die private Vermietung für weniger als drei aufeinanderfolgende Nächte grundsätzlich untersagt. Für Ferienwohnungen zählen zusätzlich Baubewilligung, Anmeldung bei Interlaken Tourismus und die korrekte Kurtaxenabrechnung. Die seit März 2026 geltende Planungszone macht die Prüfung einer Umnutzung besonders wichtig.

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