• Preis
    CHF 2'400'000
  • Zimmer
    5.5
  • Fläche
    130

«Freistehendes umgebautes Bauernhaus mit Wohn-/Gewerbeteil in der Freihaltezone»

Lage

Adresse
Binzstrasse 5
8118 Pfaffhausen ZH

Verfügbarkeit

Verfügbar
sofort

Entspannt umziehen: Kostenlose Offerten für Umzug und Reinigung

Kosten

Kaufpreis
CHF 2'400'000
Zins pro Monat ab
CHF 3'200

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Eckdaten

Zimmer
5.5
Etage
3. Stock
Wohnfläche
130 m²
Baujahr
1850
Letzte Renovation
1995

Ausstattung

Sitzplätze
Balkon
Waschküche
Tumbler
Waschmaschine
Parkmöglichkeiten
Parkplatz
Nachbarschaft
Kinderfreundlich
Aussicht
Bergsicht
Sonstiges
Haustiere ok

Beschreibung

Vorabklärungen beim Kanton Zürich - Baudirektion

Bauliche Möglichkeiten der Objekte Vers.-Nrn. 505 und 507 auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 1480 und 2533

Wäre je eine komplette Kernsanierung der beiden bestehenden einzelnen Gebäudehüllen durchführbar?

Eine komplette Kernsanierung ist möglich, müsste dann aber als Abbruch und Neubau betrachtet werden, wonach das Baugesuch unter diesen Gesichtspunkten beurteilt werden müsste. Bei einem Abbruch und Neubau dürfen lediglich die Flächen, die am 01.07.1972 rechtmässig bestanden wieder aufgebaut werden. Es darf keine Flächenerweiterung stattfinden. Ausserdem muss die Wesensgleichheit (Fassade, Fassadenöffnungen, Farbe, Materialisierung, etc.) der Objekte gewahrt werden.

Wenn ja, braucht es eine vorgängige Baubewilligung des Kantons für eine Kernsanierung?

Ja. Ein Baugesuch wäre bei der kommunalen Baubehörde einzureichen, die es dann uns, der Kantonalen Fachstelle Landschaft, zur Beurteilung weiterleiten würde (vgl. Baueingabe & Bewilligungsverfahren | Kanton Zürich).

Hat der Kanton grundsätzlich ein Vorkaufsrecht?

Nein, nicht dass ich wüsste, beziehungsweise müssten Sie dies beim Immobilienamt des Kantons erfragen, das die Liegenschaften verwaltet.

Wäre ein Abriss und Neubau im gleichen Grundriss möglich?

Ja. Mit gleichem Grundriss, am selben Standort und den Flächen, die bereits am 01.07.1972 rechtmässig bestanden.

Wenn ja, welche Bewilligungen nebst der Baubewilligung müssten vorgängig eingeholt werden (Kanton/Gemeinde Fällanden)?

Ich kann noch nicht abschätzen, ob noch andere kantonale Fachstellen involviert wären. Schlussendlich wird dies von der kantonalen Leistelle für Baubewilligungen koordiniert.

Gibt es noch etwas, dass der künftige Käufer unbedingt wissen muss?

Ich empfehle potentiellen Käufern, alle vorliegenden Baubewilligungen der betroffenen Liegenschaft einzuholen. Insbesondere für bauliche Massnahmen die zwischen 01.07.1972 und heute passiert sind. Ausserdem sollte einem Käufer bewusst sein, dass er die Liegenschaft mit allen ihren Rechten UND Pflichten kauft. Für detailliertere Informationen sollte unsere Homepage studiert werden. Ich weise darauf hin, dass wir Anfragen nur generell, das heisst nicht behördenverbindlich beantworten können. Geänderte Voraussetzungen oder nicht berücksichtigte Aspekte (z.B. aufgrund des fehlenden, fachübergreifend koordinierten Verfahrens) bleiben vorbehalten. Für eine behördenverbindliche Aussage ist ein Baugesuch über die örtliche Baubehörde einzureichen. Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung.

Inserat

Inserate-Nr
7715338
Referenz
f7cd66c6-a9d2-11f0-89d7-069ae14c7a06

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