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Bedingungen für rollstuhlgängige Wohnung


«Was sind die Bedingungen, die eine rollstuhlgängige Wohnung haben muss?»

Folgendes muss erfüllt sein:

1. Stufenloser Zugang
2. Liftkabine: 1.10 m breit, 1.40 m tief, Türbreite 0.8 m
3. Keine Niveauunterschiede in der Wohnung
4. Korridorbreite mindestens 1.20 m
5. Türen zur Wohnung, zu den Zimmern, zu WC|Bad|Dusche und zur Küche: mindestens 80 cm breit, schwellenlos
6. Raumgrösse WC/Bad mindestens 1.70 x 2.20 m (WC/Dusche mindestens 1.65 x 1.80 m)

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